Freedom of Speech
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.
BVerfGE 7, 198 (1958)
Wie las ich heute auf einer Werbung von base? "Telefonieren ohne Ende - das ist echte Redefreiheit".
BVerfGE 7, 198 (1958)
Wie las ich heute auf einer Werbung von base? "Telefonieren ohne Ende - das ist echte Redefreiheit".
Hackmeck - 22. Sep, 04:49
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