Union blockiert Anti-Abzock-Gesetz
Ist doch nett, dass die Union ihre Position in Sachen Verbraucherschutz kurz vor der Wahl nochmal so eindrucksvoll auf den Punkt bringt:
Das rot-grüne Regulierungspaket zur Verbesserung des Kundenschutzes in der Telekommunikation kann aufgrund des Widerstands der Union nicht in Kraft treten. [...] Es sah insbesondere vor, dass Telekommunikationsanbieter ihre Endkunden über die Kosten von Mehrwertdiensten umfassend hätten unterrichten müssen. Ein Warnhinweis war vorgesehen, wenn bei Abonnements mehr als 20 Euro im Monat fällig werden. Die Preishöchstgrenze für Mehrwertdienste im Mobilfunk sollte auf 3 Euro angehoben werden. Preisansagen wären nicht nur bei Premiumdiensten sowie Auskunftsdiensten über 2 Euro zu schalten gewesen, sondern bei allen "Call by Call"-Gesprächen. SMS-Dienste ab 1 Euro hätte der Besteller im so genannten Handshake-Verfahren bestätigen müssen. Automatische Rückrufbitten zu Mehrwertdiensten sollten verboten werden. Auch Verschärfungen zu den Dialer-Regelungen waren vorgesehen. So sollte etwa die Sperrung ganzer Rufnummergassen kostenfrei und die Durchsetzung der Blockaden strenger kontrolliert werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Ende vergangener Woche die unionsgeführten Bundesländer noch aufgerufen, die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz bei Telefondiensten nicht im Vermittlungsausschuss scheitern zu lassen. "Intransparente und überteuerte Angebote, die zur Verschuldung Jugendlicher beitragen, verdienen keine Schonung", argumentierte Vorstandsmitglied Edda Müller. Vor allem bei versteckten SMS-Abos gebe es Probleme. Die dubiosen Praktiken von SMS-Premium-Diensten und 0190er-Betreibern hätten zu einer "Flut von Beschwerden" bei den Verbraucherzentralen geführt.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63642
Das rot-grüne Regulierungspaket zur Verbesserung des Kundenschutzes in der Telekommunikation kann aufgrund des Widerstands der Union nicht in Kraft treten. [...] Es sah insbesondere vor, dass Telekommunikationsanbieter ihre Endkunden über die Kosten von Mehrwertdiensten umfassend hätten unterrichten müssen. Ein Warnhinweis war vorgesehen, wenn bei Abonnements mehr als 20 Euro im Monat fällig werden. Die Preishöchstgrenze für Mehrwertdienste im Mobilfunk sollte auf 3 Euro angehoben werden. Preisansagen wären nicht nur bei Premiumdiensten sowie Auskunftsdiensten über 2 Euro zu schalten gewesen, sondern bei allen "Call by Call"-Gesprächen. SMS-Dienste ab 1 Euro hätte der Besteller im so genannten Handshake-Verfahren bestätigen müssen. Automatische Rückrufbitten zu Mehrwertdiensten sollten verboten werden. Auch Verschärfungen zu den Dialer-Regelungen waren vorgesehen. So sollte etwa die Sperrung ganzer Rufnummergassen kostenfrei und die Durchsetzung der Blockaden strenger kontrolliert werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Ende vergangener Woche die unionsgeführten Bundesländer noch aufgerufen, die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz bei Telefondiensten nicht im Vermittlungsausschuss scheitern zu lassen. "Intransparente und überteuerte Angebote, die zur Verschuldung Jugendlicher beitragen, verdienen keine Schonung", argumentierte Vorstandsmitglied Edda Müller. Vor allem bei versteckten SMS-Abos gebe es Probleme. Die dubiosen Praktiken von SMS-Premium-Diensten und 0190er-Betreibern hätten zu einer "Flut von Beschwerden" bei den Verbraucherzentralen geführt.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63642
Hackmeck - 8. Sep, 02:03
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