Schon wieder ein Gesetz gekippt
Schon wieder hat das BVerfG (und nicht das "BVG" wie mal wieder ein Haufen Zeitungen und sogar einige Nachrichtenagenturen schreiben) ein Gesetz gekippt:
Das Bundesverfassungsgericht hat der vorbeugenden Telefonüberwachung eine klare Absage erteilt. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil erklärten die Richter das niedersächsische Sicherheitsgesetz von 2003 in Teilen für verfassungswidrig und nichtig, weil es die Telefonüberwachung ohne Verdachtsmoment erlaubt.
Na wenigstens da ist man noch nicht bereit im Zuge der Terrorhysterie jedes rechtsstaatliche Prinzip zu opfern.
Mehr in Kai Ravens Blog
Das Bundesverfassungsgericht hat der vorbeugenden Telefonüberwachung eine klare Absage erteilt. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil erklärten die Richter das niedersächsische Sicherheitsgesetz von 2003 in Teilen für verfassungswidrig und nichtig, weil es die Telefonüberwachung ohne Verdachtsmoment erlaubt.
Na wenigstens da ist man noch nicht bereit im Zuge der Terrorhysterie jedes rechtsstaatliche Prinzip zu opfern.
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Hackmeck - 27. Jul, 12:46
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