Kennt Köhler das Grundgesetz?
Alle loben Köhler. Nicht nur weil er Neuwahlen zugestimmt hat, sondern auch für seine Rede. In ihr sagt er einiges, was mit der Entscheidung über Neuwahlen eigentlich wenig zu tun hat, z.B.:
Die bestehende föderale Ordnung ist überholt.
Ob unser Bundespräsident das Grundgesetz kennt? Dort heißt es in Artikel 79,3:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_79.html
Nachtrag:
Diskussion dazu beim "girl" ...
Die bestehende föderale Ordnung ist überholt.
Ob unser Bundespräsident das Grundgesetz kennt? Dort heißt es in Artikel 79,3:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_79.html
Nachtrag:
Diskussion dazu beim "girl" ...
Hackmeck - 22. Jul, 01:40
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bembelkandidat - 22. Jul, 14:52
Köhler: "Wir haben zu wenig Kinder, und wir werden immer älter."
hat jetzt auch nicht wirklich viel mit neuwahlen zu tun.
da hat er sich der mehrheitsmeinung angeschlossen, die sicher nicht die verfassungsmäßigere ist.
da hat er sich der mehrheitsmeinung angeschlossen, die sicher nicht die verfassungsmäßigere ist.
Hackmeck - 22. Jul, 19:20
Japp.
Statt seine Ermessensentscheidung zu begründen, warum er dem Vorschlag des Bundeskanzlers folgt, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen, malt Bundespräsident Horst Köhler ein parteipolitisch gefärbtes Bild der Lage des Landes und fällt politische Urteile, die seinem Amt nicht zustehen und die mit der allein zu entscheidenden Frage, ob der Misstrauensantrag des Bundeskanzlers dem Wortlaut und dem Geist der Verfassung entspricht, kaum etwas zu tun haben.
Mehr: http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=5&idart=815
Statt seine Ermessensentscheidung zu begründen, warum er dem Vorschlag des Bundeskanzlers folgt, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen, malt Bundespräsident Horst Köhler ein parteipolitisch gefärbtes Bild der Lage des Landes und fällt politische Urteile, die seinem Amt nicht zustehen und die mit der allein zu entscheidenden Frage, ob der Misstrauensantrag des Bundeskanzlers dem Wortlaut und dem Geist der Verfassung entspricht, kaum etwas zu tun haben.
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