"Online-Proteste" vor Gericht
War der Aufruf von libertadim Jahr 2001 mittels eines bestimmten Programms die Website der Lufthansa möglichst oft innerhalb eines begrenzten Zeitraumes aufzurufen, eine Online-Demonstrantion wie sie die Veranstalter nannten oder doch nur eine DDoS-Attacke? Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat in erster Instanz gegen die Veranstalter entschieden.
Hackmeck - 2. Jul, 17:49
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