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Donnerstag, 16. Juni 2005

Größter Lauschangriff aller Zeiten

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Also wie war das denn?

Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde gegen den Großen Lauschangriff geklagt, woraufhin das BVerfG diesen auch prompt für teilweise verfassungswidrig erklärte und dem Gesetzgeber eine Frist setzte bis zu der dieser Zeit hatte ihn verfassungskonform umzugestalten. Diese Frist läuft nun bald aus, weshalb heute eine neue Version des Großen Lauschangriffs vom Vermittlungsausschuss aus SPD, Grünen und Union ausgearbeitet - oder besser - durchgewunken wurde.

Die offensichtlichste Veränderung:

Der Straftatenkatalog nach dem eine akustische Wohnraumüberwachung demnächst möglich ist, wurde ausgeweitet, sodass in Zukunft z.B. schon der Verdacht auf gemeinschaftlichen Kreditkartenbetrug ausreicht, um die einst so hehre "Unverletzlichkeit der Wohnung", wie sie pro forma immer noch im Grundgesetz verankert ist, zu durchbrechen. Ob sich das BVerfG die Änderungen so vorgestellt hat?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, äußerte jedenfalls Bedenken, ob das neue Gesetz einer weiteren verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde.

Noch zwei erhellende Zitate zum Thema aus der Tagesschau von heute:

Brigitte Zypries, Justizministerin, SPD:

"Niemand kann sich verstecken und kann sicher sein, dass er sich nur eine Wohnung suchen muss, um geschützt zu sein vor der Strafe ... Verfolgung."

Christian Ströbele, Grüne, MdB:

"Auch über das Urteil des Verfassungsgerichts hinaus haben wir die Berufsgeheimnisträger ausgenommen vom Abhören - also Rechtsanwälte, Geistliche aber auch Journalisten dürfen in Zukunft überhaupt nicht abgehört werden, es sei denn sie sind selber einer Straftat verdächtigt."

Aber cool, dass der Rest auch einfach so abgehört werden darf.

Nachtrag vom 16. Juni 2005:

In Sachsen beschäftigt sich auf Antrag von 29 PDS- und einem fraktionlosen Abgeordneten nun der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Leipzig mit dem Thema.

Nachtrag vom 17. Juni 2005:

Telepolis: Große Koalition beim Lauschangriff

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