Impressumspflicht
Jetzt hat sich twoday.net in angemessener Weise, wie ich meine, zum Thema geäußert. Nun gut, da man meinen Namen sowieso über ein bißchen Recherche herausfinden kann und ich auch nie vorhatte, einen anonymen Blog zu führen, werde ich nun ein offizielles Impressum wie in der Anleitung von twoday.net vorgeschlagen einrichten. Es gibt aber genügend Gründe für andere, anonym bleiben zu wollen. Dies soll keine Aufforderung darstellen es unbedingt mir gleich zu tun. Tipps für anoymes bloggen - z.B. über den Arbeitgeber - bietet z.B. die Electronic Frontier Foundation unter dieser Adresse:
http://www.eff.org/Privacy/Anonymity/blog-anonymously.php
(englisch)
Oder das Blog von Rabenhorst hier:
http://rabenhorst.blogweb.de/archives/74-Anonymes-Blogging.html
http://rabenhorst.blogweb.de/archives/128-Anonymes-Blogging-Teil-2.html
(deutsch)
Auch ein schönes Impressum:
http://dnepr.twoday.net/stories/731446/
http://www.eff.org/Privacy/Anonymity/blog-anonymously.php
(englisch)
Oder das Blog von Rabenhorst hier:
http://rabenhorst.blogweb.de/archives/74-Anonymes-Blogging.html
http://rabenhorst.blogweb.de/archives/128-Anonymes-Blogging-Teil-2.html
(deutsch)
Auch ein schönes Impressum:
http://dnepr.twoday.net/stories/731446/
Hackmeck - 31. Mai, 17:12
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