Terror-, Mord- und Raubkopierer
70% der deutschen Jugend sind Verbrecher. So sieht es zumindest die Industrie nach deren eigenen Studie 70% der deutschen Jugend "Raubkopien" besitzt. Die demographische Zeitbombe ist explodiert.
Die Business Software Alliance (BSA) zeigt sich aufgrund der Ergebnisse der Studie "besorgt" und "erstaunt" wieviel die Jugendlichen offenbar von Computern und wie wenig von der Rechtslage verstünden. Logische Konsequenz: Der Desinformationskampagne der Filmindustrie in der "Raubkopierer" als Verbrecher gebrandmarkt werden, deren einzige gerechte Strafe eine Vergewaltigung im Knast sei, soll nun unter dem Deckmantel der Aufklärung über "Medienkompetenz" ein weiterer Propagandafeldzug der Softwareindustrie an Schulen folgen.
Das Lieblingswort der Industrie wird im deutschen StGB § 249 übrigens folgendermaßen definiert:
§ 249
Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(Hervorhebung durch mich)
Die Business Software Alliance (BSA) zeigt sich aufgrund der Ergebnisse der Studie "besorgt" und "erstaunt" wieviel die Jugendlichen offenbar von Computern und wie wenig von der Rechtslage verstünden. Logische Konsequenz: Der Desinformationskampagne der Filmindustrie in der "Raubkopierer" als Verbrecher gebrandmarkt werden, deren einzige gerechte Strafe eine Vergewaltigung im Knast sei, soll nun unter dem Deckmantel der Aufklärung über "Medienkompetenz" ein weiterer Propagandafeldzug der Softwareindustrie an Schulen folgen.
Das Lieblingswort der Industrie wird im deutschen StGB § 249 übrigens folgendermaßen definiert:
§ 249
Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(Hervorhebung durch mich)
Hackmeck - 10. Apr, 15:16
1 Kommentar - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
blindcoder (Gast) - 10. Apr, 15:32
Einzig 'wahre' Raubkopie
Die einzip richtige Verwendung des Begriffes 'Raubkopie' wurde 2005 auf den Chemnitzer Linux Tagen von Symlink vorgefuehr: http://www.symlink.ch/articles/05/03/05/2224253.shtml


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