NRW-Schulgesetz: Ehrfurcht vor Gott als Bildungsziel
Mit Rüttgers zurück ins 19. Jahrhundert
Wenn die Haifische Menschen wären, würden sie im Meer für die kleinen Fische gewaltige Kästen bauen lassen, mit allerhand Nahrung drin, sowohl Pflanzen als auch Tierzeug. Sie würden dafür sorgen, daß die Kästen immer frisches Wasser hätten und sie würden überhaupt allerhand sanitäre Maßnahmen treffen. [...] Es gäbe natürlich auch Schulen in den großen Kästen. In diesen Schulen würden die Fischlein lernen, wie man in den Rachen der Haifische schwimmt.Bertolt Brecht
Das neue Schulgesetz Nordrhein-Westfalens hat es in sich. Nicht nur, dass mit den Kopfnoten wieder Vorkriegswerte wie Betragen Gegenstand offizieller Bewertung werden. Auch bei der Festlegung der obersten Bildungsziele hat man sich aus dem Schulgesetz von Bayern inspirieren lassen. Im § 2 des Schulgesetzes sollen die übergeordneten Bildungsziele des Landes folgendermaßen definiert werden:
Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.
Dagegen protestiert nun u.a. der Konfessionlosenverband IBKA in einer ausführlichen Pressemitteilung.
Hackmeck - 30. Mrz, 11:26
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