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§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Auch bei uns im StGB gibt es einen interessanten Paragraphen, der auch heute noch Grundlage vieler Verurteilungen ist:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Quelle: alexanderkoch.de

Für das Göttinger Landgericht waren ein Anstecker mit der Aufschrift "Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis" und eine Zeichnung des Gekreuzigten mit der Textzeile "Masochismus ist heilbar" strafwürdige Blasphemien. Das Landgericht München hielt eine Zeichnung von Jesus am Kreuz in Gestalt einer zuschnappenden Mausefalle für unzulässig. Der Satz "Maria, hätt'st Du abgetrieben, der Papst wär uns erspart geblieben" war Düsseldorfer Richtern eine Verurteilung wert. Ebenso reagierten ihre Kölner Kollegen auf die Kabarett-Truppe "3 Tornados", die in einem Sketch andeuteten, Mariä Empfängnis könnte vielleicht nicht ganz so unbefleckt gewesen sein, wie die Bibel es behauptet. [...] Der Gesetzestext läßt deutlich erkennen, daß der säkulare Staat zwar einerseits nicht bestimmte Glaubensrichtungen für unantastbar erklären kann, sich andererseits aber auch nicht mit dem Gedanken anfreunden will, das alte Verbot der Gotteslästerung gänzlich zu beseitigen. In diesem Zwiespalt erklärt er den öffentlichen Frieden zum schützenswerten Gut. Doch das hat kuriose Konsequenzen. "Fakt ist", sagt Gabriele Rittig, die als ständige Rechtsanwältin der Zeitschrift "Titanic" vielfältige Erfahrungen mit jenem Paragraphen gesammelt hat, "Fakt ist, daß es nun der religiös empfindende Mensch in der Hand hat, durch ausreichende Störungen des öffentlichen Friedens eine Grundlage für die Verurteilung von Autoren oder Künstlern zu schaffen, von denen er sich beleidigt fühlt."
Quelle: welt.de

Theoretisch könnte jeder vor Gericht ziehen, der sich in seiner Weltanschauung durch eine Schrift oder einen Text beleidigt fühlt (auch Marxisten, Atheisten oder Nihilisten). De facto wurde dieser Paragraph aber in der Geschichte der BRD fast ausschließlich von der katholischen Kirche dazu genutzt, unliebsamer Kritik mit dem Hammer des Strafrechts zu begegnen. Ganz so frei wie manch einer glaubt, sind wir hier in Deutschland also auch nicht.

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