Big Broother II
Google ist ein kleiner Datensammler. Und wo Daten einmal angehäuft werden, da wachsen sogleich auch Begehrlichkeiten auf Zugriff zu diesen Daten. Ein Bundesgericht in Pennsylvania hatte nun die tolle Idee die Herausgabe der Daten zu fordern, um "Rückschlüsse auf die Nutzung pornografischer Webseiten ziehen". Google will dagegen kämpfen. Sehr löblich. Aber die eigentliche Frage ist doch: Warum werden diese durch IP-Adresse und Zugriffszeit zu Personen zuortbaren Daten nicht einfach gelöscht? Wozu werden sie gespeichert?
Für Google geht es in dem Verfahren auch um die eigene Glaubwürdigkeit. Eine Datenherausgabe könnte dem Image des Unternehmens schweren Schaden zufügen - und Surfer verunsichern oder ihnen schlicht die Augen öffnen. Dass die Analyse der Suchanfragen vielfältige Rückschlüsse über die Anfragenden erlauben, ist unbestritten. Datenschützer haben Google wiederholt wegen der umfangreichen Datensammelaktivitäten kritisiert. So wurde dem Unternehmen vorgeworfen, dass es keine Richtlinien darüber gibt, wie lange erfasste Daten überhaupt gespeichert werden.
Quelle: SPON
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Für Google geht es in dem Verfahren auch um die eigene Glaubwürdigkeit. Eine Datenherausgabe könnte dem Image des Unternehmens schweren Schaden zufügen - und Surfer verunsichern oder ihnen schlicht die Augen öffnen. Dass die Analyse der Suchanfragen vielfältige Rückschlüsse über die Anfragenden erlauben, ist unbestritten. Datenschützer haben Google wiederholt wegen der umfangreichen Datensammelaktivitäten kritisiert. So wurde dem Unternehmen vorgeworfen, dass es keine Richtlinien darüber gibt, wie lange erfasste Daten überhaupt gespeichert werden.
Quelle: SPON
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Hackmeck - 19. Jan, 21:37
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