Sex vor Gericht
Ein Hotelkunde klagt auf Erstattung von 20% des Reisepreises, da statt des gebuchten Doppelbettes nur zwei Einzelbetten zur Verfügung standen. Das Urteil:
Abgelehnt, da der Kläger nicht darlegen konnte, "welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafes bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können." Zudem wäre der Mangel zu beheben gewesen: Betten zusammenbinden, z. B. mit dem Gürtel, der "in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicherlich nicht benötigt" wurde. (AG Mönchengladbach, Az. 5a C 106)
Quelle: gmx.net
Auch mit einer weiteren heiklen Frage hat sich ein deutsches Gericht beschäftigt. Was ist teuer - eine Freundin oder der regelmäßige Bordellbesuch?
Der Fall: Ein Autounfall zwang den Kläger in den Rollstuhl, seine Beziehung zerbrach. Als Ausgleich verlangte er, dass die Versicherung des Unfallgegners ihm die Besuche im Bordell bezahlt (einmal pro Woche zu "Jolly", macht je 100 Euro).
Das Urteil: Die Klage wurde abgewiesen - als Ausgleich für derartige Nachteile diente das bereits gezahlte Schmerzensgeld. Zudem gibt das Gericht zu bedenken, dass auch bei der Beziehung offen geblieben wäre, "ob diese seine sexuellen Bedürfnisse in vollem Umfang befriedigt hätte, so dass darüber hinaus keine Aufwendungen für Prostituiertenbesuche entstanden wären". Und überhaupt sei gar nicht sicher, ob eine feste Partnerin auf Dauer nicht sogar teurer sei, denn "erfahrungsgemäß bringt eine derartige Lebensbeziehung auch finanzielle Aufwendungen mit sich". (LG Wuppertal, Az. 5 O 55)
Quelle: gmx.net
Abgelehnt, da der Kläger nicht darlegen konnte, "welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafes bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können." Zudem wäre der Mangel zu beheben gewesen: Betten zusammenbinden, z. B. mit dem Gürtel, der "in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicherlich nicht benötigt" wurde. (AG Mönchengladbach, Az. 5a C 106)
Quelle: gmx.net
Auch mit einer weiteren heiklen Frage hat sich ein deutsches Gericht beschäftigt. Was ist teuer - eine Freundin oder der regelmäßige Bordellbesuch?
Der Fall: Ein Autounfall zwang den Kläger in den Rollstuhl, seine Beziehung zerbrach. Als Ausgleich verlangte er, dass die Versicherung des Unfallgegners ihm die Besuche im Bordell bezahlt (einmal pro Woche zu "Jolly", macht je 100 Euro).
Das Urteil: Die Klage wurde abgewiesen - als Ausgleich für derartige Nachteile diente das bereits gezahlte Schmerzensgeld. Zudem gibt das Gericht zu bedenken, dass auch bei der Beziehung offen geblieben wäre, "ob diese seine sexuellen Bedürfnisse in vollem Umfang befriedigt hätte, so dass darüber hinaus keine Aufwendungen für Prostituiertenbesuche entstanden wären". Und überhaupt sei gar nicht sicher, ob eine feste Partnerin auf Dauer nicht sogar teurer sei, denn "erfahrungsgemäß bringt eine derartige Lebensbeziehung auch finanzielle Aufwendungen mit sich". (LG Wuppertal, Az. 5 O 55)
Quelle: gmx.net
Hackmeck - 31. Dez, 14:33
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