Bagatellklausel für Privatkopien?
Schon lange fordern Staatsanwälte eine Bagetellklausel für minderschwere Raubkopierfälle. Nicht nur, dass dies wohl dem Rechtsempfinden einer überwältigenden Mehrheit in der Bevölkerung entgegenkäme, schon rein praktische Gründe sprechen dafür: Alleine bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe liegen noch immer 20.000 unbearbeitete Anzeigen wegen Bagetelldelikten im Zusammenhang mit dem Urheberrecht.
Die Verfahren abzuarbeiten wäre unermesslich teuer und aufwendig. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sah sich nun endlich zum Handeln gezwungen und schlägt eine Bagetellklausel für minderschwere Fälle vor, die eingestellt werden sollen, falls Kopien nur zum privaten Gebrauch und in geringer Anzahl erstellt wurden. Union und Content-Industrie stellen sich erwartungsgemäß dagegen. Es bleibt aber zweifelhaft, ob die Straftbarkeit einer Handlung, die so gut wie jeder schon einmal begangen hat und viele tagtäglich begehen, auf Dauer aufrecht zu erhalten ist. Mit erheblichen Kosten und Aufwand ist sie in jedem Fall verbunden.
Die Lobbyisten der Industrie fordern derweil, die angeblich zur Terrorabwehr EU-weit durchgesetzte Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten zu nutzen.
Wie bereits berichtet, wird es aber in jedem Fall ein Auskunftsrecht bei den Providern für die Konzerne geben:
Bisher haben die Gerichte bei der Herausgabe von Kundendaten der Musikindustrie und den Rechteinhabern in der Regel eine Absage erteilt. Trotz des Verdachts der Verbreitung illegaler Kopien mussten die Provider nicht die Daten ihrer Kunden preisgeben. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf die fehlende gesetzliche Grundlage, was sich im nächsten Jahr aber ändern wird.
Quelle: SPON
Die Verfahren abzuarbeiten wäre unermesslich teuer und aufwendig. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sah sich nun endlich zum Handeln gezwungen und schlägt eine Bagetellklausel für minderschwere Fälle vor, die eingestellt werden sollen, falls Kopien nur zum privaten Gebrauch und in geringer Anzahl erstellt wurden. Union und Content-Industrie stellen sich erwartungsgemäß dagegen. Es bleibt aber zweifelhaft, ob die Straftbarkeit einer Handlung, die so gut wie jeder schon einmal begangen hat und viele tagtäglich begehen, auf Dauer aufrecht zu erhalten ist. Mit erheblichen Kosten und Aufwand ist sie in jedem Fall verbunden.
Die Lobbyisten der Industrie fordern derweil, die angeblich zur Terrorabwehr EU-weit durchgesetzte Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten zu nutzen.
Wie bereits berichtet, wird es aber in jedem Fall ein Auskunftsrecht bei den Providern für die Konzerne geben:
Bisher haben die Gerichte bei der Herausgabe von Kundendaten der Musikindustrie und den Rechteinhabern in der Regel eine Absage erteilt. Trotz des Verdachts der Verbreitung illegaler Kopien mussten die Provider nicht die Daten ihrer Kunden preisgeben. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf die fehlende gesetzliche Grundlage, was sich im nächsten Jahr aber ändern wird.
Quelle: SPON
Hackmeck - 19. Dez, 14:31
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