Kein Zitierrecht in Japan?
In Japan wurde nun eine Website zu einer Entschädigungszahlung verurteilt, weil sie die Überschrift eines Artikels zitierte, um auf ihn zu verlinken und dies als Verletzung des Urheberrechts gewertet wurde. In Deutschland wäre so etwas zum Glück (noch) nicht möglich:
Werden aus urheberrechtlich geschützten Werken (kleine) Teile entnommen, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das umfassende Recht des Urhebers wird durch das Zitatrecht eingeschränkt - man spricht daher von einer Schrankenbestimmung. Im deutschen Recht darf nur dann zitiert werden, wenn die Quelle deutlich angegeben wird (§ 63 UrhG) - siehe Quellenangabe.
Quelle: de.wikipedia.org
Werden aus urheberrechtlich geschützten Werken (kleine) Teile entnommen, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das umfassende Recht des Urhebers wird durch das Zitatrecht eingeschränkt - man spricht daher von einer Schrankenbestimmung. Im deutschen Recht darf nur dann zitiert werden, wenn die Quelle deutlich angegeben wird (§ 63 UrhG) - siehe Quellenangabe.
Quelle: de.wikipedia.org
Hackmeck - 14. Okt, 11:51
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