FUCKUPs Netzumschau
Was sind die typischen Reizwörter, auf die jeder zweite Blogger sofort anspringt? Ungerechtfertigte Abmahnung und Urheberrecht. In Kombination mit dem Markenrecht sicher die drei Dinge, die unser aller Leben im Internet so schwer machen.
3. Wie hoch ist die Summe, die für das Kunstwerk „Der Bevölkerung“ aus Steuermitteln aufgewendet wurden?
4. Ist dem Bundestagspräsidium bekannt, dass die „Bevölkerung“ von einer Verwertungsgesellschaft vermarktet wird?
5. Ist der Deutsche Bundestag ein öffentlicher Raum oder eher eine Art Museum, wo die Schrankenregelung des Urheberrechts (§ 59) gilt?
Für den Pressesprecher der Gema, Hans-Herwig Gayer, liegt da der Knackpunkt: „Man muss sich entscheiden, ob man professionell oder im Hobbybereich Musik machen will.” Dies scheint eine endgültige Entscheidung. Denn einerseits kann ein CC-lizenziertes Werk nicht bei der Gema aufgenommen werden, andererseits kann man bei der Gema nur mit seinem Gesamtwerk Mitglied werden.
In anderen Ländern ist dies anders und netzpolitik.org fragt, ob die GEMA auch Bands wie Beastie Boys, Gilberto Gil, Brian Eno und Pearl Jam als Hobby-Musiker bezeichnen würde. Alles Künstler, die bereits unter CC-Lizenz veröffentlicht haben.
Der zahlenden Bevölkerung
Über einen geradezu mustergültig examplarischen Fall berichtete netzpolitik.org gestern. Ausgerechnet Hans Haackes Kunstwerk "Der Bevölkerung" soll diese möglichst nicht sehen. Zumindest nicht auf dem Blog der SPD-Bundestags-Abgeordnete Petra Tursky, die für ein eigens erstelltes Foto des selbigen, das sie auf ihrem nicht-kommerziellen Blog veröffentlichte, nun Lizenzgebühren zahlen soll. netzpolitik.org fragt sich in diesem Zusammenhang z.B.:3. Wie hoch ist die Summe, die für das Kunstwerk „Der Bevölkerung“ aus Steuermitteln aufgewendet wurden?
4. Ist dem Bundestagspräsidium bekannt, dass die „Bevölkerung“ von einer Verwertungsgesellschaft vermarktet wird?
5. Ist der Deutsche Bundestag ein öffentlicher Raum oder eher eine Art Museum, wo die Schrankenregelung des Urheberrechts (§ 59) gilt?
Ganz oder gar nicht: In GEMA-Händen
Der deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA kann man sich nur ganz oder gar nicht verschreiben, was diese zur Ansicht kommen lässt, dass Künster, die unter freien Lizenzen wie die der Creative Commons veröffentlichen nur Hobbymusiker sein können:Für den Pressesprecher der Gema, Hans-Herwig Gayer, liegt da der Knackpunkt: „Man muss sich entscheiden, ob man professionell oder im Hobbybereich Musik machen will.” Dies scheint eine endgültige Entscheidung. Denn einerseits kann ein CC-lizenziertes Werk nicht bei der Gema aufgenommen werden, andererseits kann man bei der Gema nur mit seinem Gesamtwerk Mitglied werden.
In anderen Ländern ist dies anders und netzpolitik.org fragt, ob die GEMA auch Bands wie Beastie Boys, Gilberto Gil, Brian Eno und Pearl Jam als Hobby-Musiker bezeichnen würde. Alles Künstler, die bereits unter CC-Lizenz veröffentlicht haben.
AOL 9.0 ist Badware
Lange überfällig war die Kategoriesierung der aktuellen AOL-Software als Badware durch die "Stop Badware Coalition", die sich u.a. aus Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammensetzt. Kritisiert wird u.a., dass AOL ungefragt Software mitinstalliert, bereits installierte Software wie den Internet Explorer durch eine AOL-Toolbar, Favoriten und zusätzliche Icons ungefragt verändert und sich die Software nicht vollständig deinstallieren lasse.Hackmeck - 29. Aug, 09:13
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