Offene Standards - Petition an den Deutschen Bundestag
Offene Standards sind standardisierte öffentlich dokumentierte und jedermann zugängliche Verfahren, z.B. zur Datenspeicherung. Ein von der OASIS zertifiertes offenes Format ist beispielsweise das Open Document Format für Office-Dateien, das u.a. von der freien Office-Suite OpenOffice.org unterstützt wird.
Microsoft benutzte bisher ein proprietärs, nicht öffentlich dokumentiertes Format, um Konkurrenten den Marktzutritt zum Bereich der Office-Software zu erschweren - ein Bereich, in dem Microsoft immer noch ein Quasi-Monopol besitzt, das erst langsam aufgebrochen wird. Da niemand außer Microsoft also genau weiß, wie dieses geheim gehaltene undokumentierte Format aufgebaut ist und funktioniert, musste beispielsweise die Kompatibiltät der OpenOffice-Suite durch mühsames Reverse Engineering hergestellt werden und konnte nie ganz perfekt werden.
Aus Gründen der Archivierung und Zugänglichkeit wechselte der US-Bundesstaat Massachusetts bereits zum offen dokumentierten OpenDocument-Format, das auch von einer Studie im Auftrag der EU empfohlen wird.
Dem Bundestag liegt nun eine Petition vor, die online unterschrieben werden kann. Sie fordert auch für deutsche Behörden eine verbindliche Verwendung offener Formate nach einer Übergangsfrist:
Immer noch wird auf den Internetseiten und im elektronischen Schriftverkehr der Bundesbehörden überwiegend auf die proprietären und teils mit Patenten belegten Formate des Herstellers Microsoft zurückgegriffen. Dadurch entstehen dem Bürger, der nicht mit Programmen dieses Unternehmens arbeitet (z.B. aus Sicherheits- oder Kostengründen), entweder Kosten für die Konvertierung oder er kann die entsprechenden Angebote gar nicht wahrnehmen bzw. die Dokumente nicht lesen. Des weiteren ist die Verwendung dieser Formate auch für die Bundesbehörden mit erheblichen Kosten verbunden, da die entsprechenden Programme im Regelfall nur begrenzte Zeit vom Hersteller unterstützt werden und damit eine langfristige Archivierung den regelmäßigen Erwerb von Softwareupdates bzw. neuer Programmversionen erfordert. Die Verwendung offener Standards garantiert, dass jeder Marktteilnehmer im Bereich der Informationstechnologie entsprechende Konverter oder Schnittstellen für derartige Dokumente anbieten kann. Im Falle der Microsoft-Formate ist dies aufgrund der Lizenzgestaltung und von Patenten nicht möglich.
Quelle: itc.napier.ac.uk
Zur etwas seltsamen UK-Domain schreibt zockertown.de:
Ps: Lasst euch nicht von der *.uk Top Domain verschrecken, es ist wirklich der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag.
Weiß jemand, warum? Die Domain gehört jedenfalls der Napier University und wird auf der offiziellen Bundestags-Website verlinkt.
(via zockertown.de)
Nachtrag vom 21. Dezember 2005:
Jürgen Starek, der leider die Kommentarfunktion mit dem Konqueror nicht nutzen kann (kann das ein KDE-Benutzer nachvollziehen?), hat mir folgenden Hinweis zum Hosting des Petitionsausschusses in Schottland per E-Mail zukommen lassen:
Der Grund für die Domain ist auch auf den Seiten des Petitionsausschusses zu finden und ganz unspektakulär:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/dokumente/server.html
Microsoft benutzte bisher ein proprietärs, nicht öffentlich dokumentiertes Format, um Konkurrenten den Marktzutritt zum Bereich der Office-Software zu erschweren - ein Bereich, in dem Microsoft immer noch ein Quasi-Monopol besitzt, das erst langsam aufgebrochen wird. Da niemand außer Microsoft also genau weiß, wie dieses geheim gehaltene undokumentierte Format aufgebaut ist und funktioniert, musste beispielsweise die Kompatibiltät der OpenOffice-Suite durch mühsames Reverse Engineering hergestellt werden und konnte nie ganz perfekt werden.
Aus Gründen der Archivierung und Zugänglichkeit wechselte der US-Bundesstaat Massachusetts bereits zum offen dokumentierten OpenDocument-Format, das auch von einer Studie im Auftrag der EU empfohlen wird.
Dem Bundestag liegt nun eine Petition vor, die online unterschrieben werden kann. Sie fordert auch für deutsche Behörden eine verbindliche Verwendung offener Formate nach einer Übergangsfrist:
Immer noch wird auf den Internetseiten und im elektronischen Schriftverkehr der Bundesbehörden überwiegend auf die proprietären und teils mit Patenten belegten Formate des Herstellers Microsoft zurückgegriffen. Dadurch entstehen dem Bürger, der nicht mit Programmen dieses Unternehmens arbeitet (z.B. aus Sicherheits- oder Kostengründen), entweder Kosten für die Konvertierung oder er kann die entsprechenden Angebote gar nicht wahrnehmen bzw. die Dokumente nicht lesen. Des weiteren ist die Verwendung dieser Formate auch für die Bundesbehörden mit erheblichen Kosten verbunden, da die entsprechenden Programme im Regelfall nur begrenzte Zeit vom Hersteller unterstützt werden und damit eine langfristige Archivierung den regelmäßigen Erwerb von Softwareupdates bzw. neuer Programmversionen erfordert. Die Verwendung offener Standards garantiert, dass jeder Marktteilnehmer im Bereich der Informationstechnologie entsprechende Konverter oder Schnittstellen für derartige Dokumente anbieten kann. Im Falle der Microsoft-Formate ist dies aufgrund der Lizenzgestaltung und von Patenten nicht möglich.
Quelle: itc.napier.ac.uk
Zur etwas seltsamen UK-Domain schreibt zockertown.de:
Ps: Lasst euch nicht von der *.uk Top Domain verschrecken, es ist wirklich der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag.
Weiß jemand, warum? Die Domain gehört jedenfalls der Napier University und wird auf der offiziellen Bundestags-Website verlinkt.
(via zockertown.de)
Nachtrag vom 21. Dezember 2005:
Jürgen Starek, der leider die Kommentarfunktion mit dem Konqueror nicht nutzen kann (kann das ein KDE-Benutzer nachvollziehen?), hat mir folgenden Hinweis zum Hosting des Petitionsausschusses in Schottland per E-Mail zukommen lassen:
Der Grund für die Domain ist auch auf den Seiten des Petitionsausschusses zu finden und ganz unspektakulär:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/dokumente/server.html
Hackmeck - 19. Dez, 20:06
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