BpB: "Geistiges Eigentum" ist Schwachsinn
Erkenntnisse, wo man sie vielleicht gar nicht erwarten würde, von höchst offizieller Stelle, der Bundeszentrale für politische Bildung:
Das klassische Zivilrecht, voran das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist geprägt vom Primat der Warenproduktion, entsprechend den ökonomischen Verhältnissen am Ende des 19. Jahrhunderts. Im Vordergrund steht folglich der Erwerb von Sachen im Sinne von § 90 BGB. Diese Sachen sind eigentumsfähig; sie können verkauft, vermietet, verarbeitet oder umgebildet werden. Kaum brauchbar ist das BGB aber für die Zuordnung von Informationen, dem Grundstoff der modernen Informations- und Wissensgesellschaft.[1] Informationen sind als immaterielle Güter nicht eigentumsfähig.
Quelle: http://www.bpb.de/publikationen/C2PQDV,0,0,Urheberrecht_in_der_Wissensgesellschaft.html
Siehe auch: http://www.netzpolitik.org/2005/bpb-aus-politik-und-zeitgeschichte-zum-thema-netzpolitik/
Das klassische Zivilrecht, voran das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist geprägt vom Primat der Warenproduktion, entsprechend den ökonomischen Verhältnissen am Ende des 19. Jahrhunderts. Im Vordergrund steht folglich der Erwerb von Sachen im Sinne von § 90 BGB. Diese Sachen sind eigentumsfähig; sie können verkauft, vermietet, verarbeitet oder umgebildet werden. Kaum brauchbar ist das BGB aber für die Zuordnung von Informationen, dem Grundstoff der modernen Informations- und Wissensgesellschaft.[1] Informationen sind als immaterielle Güter nicht eigentumsfähig.
Quelle: http://www.bpb.de/publikationen/C2PQDV,0,0,Urheberrecht_in_der_Wissensgesellschaft.html
Siehe auch: http://www.netzpolitik.org/2005/bpb-aus-politik-und-zeitgeschichte-zum-thema-netzpolitik/
Hackmeck - 28. Jul, 06:17
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